Jährlich passieren immer wieder Unfälle mit Verletzten und Toten, weil Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Regeln halten.
Die Aargauer Stadt- und Regionalpolizeien achten darauf, dass sich die Verkehrsteilnehmer*innen an die Verkehrs-Regeln halten und sorgen für Strafen für diejenigen, die sich nicht daran halten.
Aus dem Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
(Polizeidekret, PolD)
Vom 06.12.2005 (Stand 01.01.2016)
Die verkehrspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden sind
- die Überwachung und Kontrolle des ruhenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet,
- die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet (ausgenommen Kantonsstrassen ausserorts),
- die Verkehrsregelung im Allgemeinen, bei besonderen Anlässen und soweit notwendig bei Unfällen,
- die Instruktion der Feuerwehr und des Zivilschutzes in Belangen des Verkehrsdienstes,
- die Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Strassensignalisationen und Markierungen auf Gemeindestrassen,
- die Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Strassensignalisationen und Markierungen auf National- und Kantonsstrassen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden,
- die Verkehrserziehung in den Kindergärten und Schulen,
- die Verkehrssicherheitsaktionen in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), dem Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat und dem kantonalen Polizeikommando,
- der Einzug von Kontrollschildern sowie von Fahrzeug-, Führer- und Lernfahrausweisen zu Handen des Strassenverkehrsamts.