Die Stadt- und Regioalpolizeien sind für die Sicherheit der Bürger*innen zuständig und sind die lokalen Anlaufstellen für die Bevölkerung.
Aus dem Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
(Polizeidekret, PolD)
Vom 06.12.2005 (Stand 01.01.2016)
Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden sind
- die lokale polizeiliche Anlaufstelle für die Bevölkerung,
- die Beratung der Verantwortlichen bei Veranstaltungen,
- die Unterstützung der kommunalen Stellen bei Amtshandlungen,
- die präventive Patrouillentätigkeit,
- die Kontrolle von verdächtigen Personen auf dem Gemeindegebiet,
- der Vollzug des kommunalen Polizeireglements,
- die Konfliktschlichtung und Intervention bei Streitigkeiten und die Intervention im Bereich der häuslichen Gewalt einschliesslich der Entgegennahme von Erklärungen der betroffenen Personen bei Vorliegen eines Antragsdelikts,
- die Sicherstellung von Waffen zu Handen des Polizeikommandos,
- der Sicherheitsdienst in den lokalen und regionalen öffentlichen Transportmitteln im Zuständigkeitsbereich,
- die Alarmeinsätze,
- die dauernde Einsatzbereitschaft oder der Pikettdienst.